Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung
Leistungsbeschreibung
Raumordnungsverfahren und vereinfachte raumordnerische Prüfung sind Instrumente zur Sicherung der Landes- und Regionalplanung. Sie dienen dazu, vor der abschließenden Entscheidung in den fachgesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren die raumordnerische Verträglichkeit eines Vorhabens zu klären. Durch das Raumordnungsverfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung).
Vereinfachte raumordnerische Prüfungen können für Planungen und Maßnahmen vorgenommen werden, die zwar raumbedeutsam sind, bei denen aber die Durchführung eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Damit wird einerseits eine raumordnerische Prüfung sichergestellt, andererseits kann der Umfang der Untersuchungen auf das notwendige Maß beschränkt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erhalten Sie
- beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
- bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
- Ministerium des Innern und für Sport
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Zuständig
Planungsgemeinschaft TrierDeworastraße 8
54290 Trier
Fax: 0651 4601-218
E-Mail: plg.trier@sgdnord.rlp.de