Amt für Kfz-Zulassungen / Fahrerlaubnisse
Leitung:
Frau Andrea Kobs
Allgemeine Öffnungszeiten:
Kfz-Zulassungsbehörde:
Hauptstelle in 54292 Trier, Thyrsusstr. 17-19
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 7 bis 13 Uhr - Ausfuhrkennzeichen 9 bis 13 Uhr
Donnerstag: 10 bis 18 Uhr - Ausfuhrkennzeichen 10 bis 16 Uhr
Außenstelle in 54411 Hermeskeil, Langer Markt 17
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Außenstelle in 54439 Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 32
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Aktuelle Wartezeiten bei der Kfz-Zulassungsbehörde:
Fahrerlaubnisbehörde:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Öffnungszeiten rund um Weihnachten und Neujahr
Das Amt für Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse ist an Heiligabend, am 1. und 2. Weihnachtstag sowie an Silvester und Neujahr geschlossen. Dies gilt auch für die Außenstellen der Zulassungsbehörde in Hermeskeil und Saarburg. An den anderen Tagen ist das Amt in Trier und Saarburg wie gewohnt geöffnet. Die Zulassungsbehörde in Hermeskeil ist auch am 23., 27. und 30. Dezember geschlossen, weil die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil geschlossen ist.
Für die Kfz-Zulassungsbehörde können Sie online einen Termin vereinbaren.
Anschrift: Thyrsusstr. 17-19, 54292 Trier
Zentrale Telefonnummer: 0651/718-0
Zentrale Faxnummern: 0651/718-1387 (Fahrerlaubnisbehörde), 0651/718-1388 (KfZ-Zulassung)
E-Mail
Fahrerlaubnisbehörde: Kontaktformular
Kfz-Zulassungsbehörde: Kontaktformular
Kurzbeschreibung
Das Amt für Kfz-Zulassungen / Fahrerlaubnisse ist im Gebiet der Stadt Trier für Fahrerlaubnisangelegenheiten zuständig. Des weiteren werden die Kfz-Zulassungen für den Bereich der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg durchgeführt.
Kfz-Zulassungsbehörde:
Grundlage der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier. Im Einzelnen werden z. B. durchgeführt: Neu- und Wiederzulassungen, Umschreibungen, Stilllegungen, Zuteilung von Kfz-Kennzeichen, Umkennzeichnungen, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Rote Kennzeichen usw.. Im Rahmen der sonstigen Tätigkeiten werden u.a. auch Maßnahmen nach Kfz-Steuernichtzahlung, bei fehlendem Versicherungsschutz (Nichtzahlung der Kfz-Haftpflichtversicherung) und nach festgestellten Fahrzeugmängeln ergriffen, die bis zur Zwangsstilllegung bzw. Fahndung im Inpol-Bereich der Fahrzeuge führen. Darüber hinaus wird das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet.
Fahrerlaubnisbehörde:
In der Fahrerlaubnisabteilung werden alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen für den Bereich der Stadt Trier bearbeitet. Dazu gehörten die Erteilung, die Erweiterung, die Verlängerung sowie der Ersatz oder der Umtausch der Fahrerlaubnisse, sowie die Bearbeitung von Konfliktfällen wie Entziehung, Versagung oder Neuerteilung von Fahrerlaubnissen. Außerdem werden Auflagen oder Beschränkungen festgesetzt.
Die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus) gehört ebenso zum Aufgabengebiet der Fahrerlaubnisabteilung wie die Erteilung oder Entziehung von Fahrlehrerlaubnissen und die Genehmigung und Überwachung der Fahrschulen in der Stadt Trier.
Erreichbarkeit
Das Amt für Kfz-Zulassungen / Fahrerlaubnisse ist durch eine Rampe und einen ebenerdigen Zugang zum Aufzug barrierefrei zugänglich. Das Hochparterre (Zulassungsbehörde) ist nur während der Öffnungszeiten für die Kunden per Aufzug zu erreichen. Eine automatische Türöffnung gibt es bei Zutritt über den Aufzug, ansonsten müssen die Türen mit Muskelkraft geöffnet werden. Die Behinderten-Toilette befindet sich im 3. Obergeschoss und ist über den Aufzug zu erreichen. Der Zutritt ist nur mit entsprechender Chipkarte möglich, welche an der Ausgabe im Erdgeschoss hinterlegt ist. Kostenlose Parkplätze befinden sich auf dem Hof, zwei Behindertenparkplätze sind ausgezeichnet. ÖPNV-Haltestelle ist "Hauptfriedhof" oder "Wasserweg".
- Info zur Wiedereinführung des SAB-Unterscheidungskennzeichens
- Hinweise zur Einführung von kleinen Motorradkennzeichen
- Änderung der Halterdaten
- Änderung der Technikdaten
- Online-Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle
- Online-Formular zur Reservierung von Wunschkennzeichen
- Online-Portal zur Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung und Umschreibung von Fahrzeugen
- Leistungen A-Z: Kennzeichen reservieren (Wunschkennzeichen)
- Leistungen A-Z: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Leistungen A-Z: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Leistungen A-Z: Wechselkennzeichen beantragen
- Leistungen A-Z: Neufahrzeug anmelden
- Leistungen A-Z: Kraftfahrzeug wieder anmelden
- Leistungen A-Z: Fahrzeug ummelden
- Leistungen A-Z: Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Leistungen A-Z: Ersterteilung Führerschein beantragen
- Leistungen A-Z: Führerschein ab 17 beantragen
- Leistungen A-Z: Führerschein ersetzen, erweitern, abgeben, ändern, international beantragen, als ausländischer Bürger machen
- Leistungen A-Z: Zulassungsbescheinigung ändern oder ersetzen (ugs. Fahrzeugbrief)
Downloads
- Kfz-Zulassung - Vollmacht für Zulassung, Abmeldung und Zulassung auf Minderjährige
- SEPA-Lastschriftmandat Hauptzollamt - Kfz-Zulassung
- Was benötige ich wofür bei der Zulassungsstelle?
- Eidesstattliche Versicherung über Verlust der ZB I (Fahrzeugschein)
- Eidesstattliche Versicherung über Kennzeichenverlust
- Begleitetes Fahren ab 17, Anlage Begleitperson zum Antrag
- Begleitetes Fahren ab 17, Antrag und Benennung der Begleitpersonen
Wichtige Hinweise
Vereinbaren Sie per Online-Reservierung einen festen Termin mit der Zulassungsstelle.
Kurzzeitkennzeichen
Am 1. April 2015 haben sich die Voraussetzungen zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen geändert. Weitere Informationen.
Wunschkennzeichen
Grundsätzlich teilt die Zulassungsstelle die Kennzeichen zu. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch auf besonderen Wunsch gerne bei der Auswahl eines speziellen Kennzeichens behilflich. Dies ist allerdings nur in einem EDV-bedingten Rahmen möglich. Für den damit verbundenen Aufwand sind wir gehalten, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 Euro zu erheben. Eine Online-Reservierung von Wunschkennzeichen ist möglich.
Kfz-Online-Portal
Seit dem 1. Oktober 2019 sind neben der Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung von Fahrzeugen nun auch Neuzulassungen und Umschreibungen online möglich. Beachten Sie jedoch bitte die Voraussetzungen, welche Ihnen im Online-Portal angezeigt werden.
Ausnahme- und Einzelgenehmigungen können nur in der Zulassungsstelle Trier erteilt werden.