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13.03.2020

Corona-Verbreitung: Stadt Trier untersagt Veranstaltungen mit über 75 Personen

(mic) Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat das Land Rheinland-Pfalz die Kommunen im Land aufgefordert, Veranstaltungen ab einer Größenordnung von 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu untersagen. Grund ist, dass nach aktueller Kenntnislage bei Veranstaltungen dieser Größenordnung in der Regel keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durch die Veranstalter gewährleistet werden können, die effektiv die Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus verhindern.

Die Stadt Trier wird das mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung tun, die ab Samstag, 14. März, 8 Uhr, gültig ist. Das Land rät dabei dazu, den Veranstaltungsbegriff weit zu fassen. Die Allgemeinverfügung wird zunächst bis zum 10. April 2020 befristet sein. Die heute bekannt gegebene Schließung städtischer Kultur- und Sporteinrichtungen bleibt dagegen wegen der Personaldisposition und dem nötigen Vorlauf weiterhin vorläufig bis einschließlich 20. April befristet.

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